Master Good Governance - Rechtsgestaltung

Berufsperspektiven

Der einjährige Masterstudiengang ergänzt das achtsemestrige Bachelor-Studium „GoodGovernance – Wirtschaft, Gesellschaft, Recht“ und fokussiert Weiterqualifikation der Studierenden im Bereich der Rechtsgestaltung, welche für vielfältige Tätigkeiten in den folgenden Bereichen relevant ist:

  • Gesetzgebungskörperschaften
  • Wirtschaft
  • Verbände
  • Öffentliche Verwaltung
  • Politikberatung
  • Internationale und Europäische Organisationen
  • Wissenschaft

Der Studiengang startet immer zum Wintersemester.

Inhalte

Rechtsgestaltung erfordert neben soliden Kenntnissen der juristischen Materie ein Gespür für die politischen, sozialen, ethischen und ökonomischen Hintergründe von Recht.

Der juristische Masterstudiengang „Good Governance – Rechtsgestaltung“ vermittelt quer zu den klassischen juristischen Disziplinen die grundlegenden Methoden einer rechtsgestaltenden Tätigkeit in Privatwirtschaft und Unternehmen sowie in Staat und Verwaltung – national wie international.

Der Masterstudiengang ergänzt das achtsemestrige Bachelor-Programm „Good Governance – Wirtschaft, Gesellschaft, Recht“. Doch nicht nur Absolventen des Bachelorstudiums steht der Master offen, auch Absolventen anderer deutscher und ausländischer Hochschulen, Juristen nach dem 1. juristischen Examen und rechtsgestaltend Berufstätigen bietet der Studiengang eine Zusatzqualifikation mit Alleinstellungsmerkmal.

Weitere Hinweise

Der Studiengang startet immer zum Wintersemester.

Studierende des Bachelorstudiengangs „Good Governance – Wirtschaft, Gesellschaft Recht“ (LL.B.), die ihr Studium voraussichtlich zum Ende des Sommersemesters abschließen und im Anschluss sogleich das Masterprogramm absolvieren möchten, müssen sich über das Online-Portal zur Immatrikulation einschreiben. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt. 

Zusätzliche Informationen, insb. auch zur Bewerbung, finden Sie auf den Zentralseiten der Universität Rostock:

Master Good Governance - Wirtschaft, Gesellschaft, Recht