Beschluss des Prüfungsausschusses der JUF

Liebe Studierende,

der Prüfungsausschuss der Juristischen Fakultät hat hinsichtlich der Prüfungen im Sommersemester 2020 folgenden Beschluss gefasst:

1. Es werden keine Bestätigungen zum BAföG mit dem Inhalt ausgestellt, dass keine Lehrveranstaltungen stattgefunden haben. Bescheinigungen werden darauf verweisen, dass es ein online-Lehrangebot gab, das bestimmte technische Voraussetzungen zur Teilnahme erforderte.

2. Sollte eine Kandidatin/ein Kandidat zur Prüfung angetreten sein, wird diese gewertet. Eine nachträgliche Korrektur (auf Antrag) auf einen so genannten "anerkannten Rücktritt" ist nicht zulässig und kann daher nicht gewährt werden.

3. Auf kurz begründeten Antrag an den Prüfungsausschuss (pruefungsamt.jufuni-rostockde) ist es in diesem Semester zulässig, bis einen Tag vor dem Prüfungstermin von der Modulprüfung zurückzutreten. Der Prüfungsausschuss wird im Rahmen des prüfungsrechtlichen Ermessens unter Beachtung des Beschlusses des Akademischen Senats vom 3.4.2020 entscheiden. Daraus begründet sich grundsätzlich keine Verschiebung des Regelprüfungstermins, auch nicht für die Folgemodule.

4. Frei- und Verbesserungsversuche aus dem Sommersemester 2020 werden nach begründetem Antrag an den Prüfungsausschuss (pruefungsamt.jufuni-rostockde) auf das Wintersemester 2020/2021 verschoben, sofern die Prüfung dann im Wintersemester 2020/2021 angetreten wird. Eine weitere Verschiebung in Folgesemester ist nicht möglich.

 


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