Rektoratsentscheid vom 10.06.2020 zur Durchführung von Prüfungen im SoSe 2020

Erstmalige Prüfung zum bzw. vor oder nach dem Regelprüfungstermin

Die Anmeldung erfolgt über das Prüfungsverwaltungssystem zu den regulären Modulen wie üblich koordiniert durch die jeweiligen Prüfungsämter. Sie gilt aber praktisch für ein „E-Learning-Modul“ auf freiwilliger Basis.

Eine Abmeldung von der Prüfung ist gemäß SPSO bis 14 Tage vor Prüfungstermin möglich (technisch noch nicht vollständig umsetzbar, daher online-Abmeldung teilweise nur während der Prüfungsanmeldephase möglich, ansonsten Abmeldung an das Prüfungsamt per Email).

Bei Abmeldung von der Prüfung und bei fehlender Prüfungsanmeldung wird entweder

  • ein aR für alle Module gebucht, die im SoSe angeboten werden und deren Regelprüfungstermin im bzw. vor dem Fachsemester des Studierenden liegt mit Ausnahme von Wiederholungsversuchen. Damit verschiebt sich der individuelle Regelprüfungstermin für die Studierenden um 1 bzw. ggf. 2 Semester (falls die Veranstaltung zwingend zu besuchen ist und nur im SoSe angeboten wird) für diese Module. Die Regelprüfungstermine für die Folgemodule müssen sich ggf. ebenfalls verschieben (individueller bzw. kohortenspezifischer Prüfungs- und Studienplan). Die Möglichkeit des Freiversuchs zum (dann verschobenen) Regelprüfungstermin geht nicht verloren. Es erfolgt keine automatische Anmeldung zu Modulen mit aR im folgenden Semester oder danach.
  • Nichts gebucht, aber die Regelprüfungstermine s.o. angepasst

Studierende, die an der Prüfung teilnehmen (bzw. zum Prüfungsbeginn angemeldet sind), erhalten entweder

  • Eine Note – diese wird in das Prüfungsverwaltungssystem eingetragen (automatische Anerkennung), die Studierenden können dem jedoch widersprechen (Antrag an PA), wenn sie das nicht wünschen. Dann gilt die Prüfung für das Regelmodul als nicht unternommen und es wird ein aR vergeben bzw. die Buchung gelöscht
  • Ein „nicht Bestanden“ (nB, oder auch nicht erschienen, was gleich zu werten ist)– da eine automatische Anerkennung des nB zum Nachteil des Studierenden führen würde, wird stattdessen ein aR gebucht.
     

Wiederholungsprüfungen

Die Anmeldung erfolgt über das Prüfungsverwaltungssystem zu den regulären Modulen wie üblich koordiniert durch die jeweiligen Prüfungsämter. Aufgrund der besonderen Situation besteht auch für Wiederholungsprüfungen die Möglichkeit des Rücktritts von der Prüfung bis zum Prüfungsbeginn. Sollte es erforderlich sein, die Prüfung in einer anderen Form durchzuführen, können entsprechende Entscheidungen durch die Prüfungsausschüsse getroffen werden.

Für Wiederholungsprüfungen ist keine Anerkennung von alternativen Modulen möglich, da das Prüfungsverfahren zu Ende geführt werden muss.

Wird die Prüfung nicht angeboten bzw. bei Abmeldung von der Prüfung und bei fehlender Prüfungsanmeldung wird

  • ein aR gebucht. Damit verschiebt sich die Frist zur Wiederholung der Prüfung für die Studierenden um 1 bzw. ggf. 2 Semester (falls die Veranstaltung zwingend zu besuchen ist und nur im SoSe angeboten wird) für diese Module. Es geht kein Prüfungsversuch verloren. Die Studierenden fallen unter die neue Rahmenprüfungsordnung ab Wintersemester 2020/2021 und haben damit 4 Semester Zeit, die Wiederholungsprüfung anzutreten. Sie müssen sich zur Wiederholungsprüfung selbstständig anmelden.

Studierende, die an der Prüfung teilnehmen, erhalten entweder

  • Eine Note – diese wird in das Prüfungsverwaltungssystem eingetragen.
  • Ein nB – dieses wird in das Prüfungsverwaltungssystem eingetragen und führt zum Verlust eines Prüfungsversuches.

 


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