Das Kind, das in eine queere Familienkonstellation hineingeboren wird, hat nach dem geltenden Abstammungsrecht nur einen rechtlichen Elternteil; der zweite queere Elternteil kann die Elternstellung erst durch Adoption erwerben. Diese Rechtslage verletzt Grundrechte des Kindes, die in diesem Beitrag beleuchtet werden. Für die aktuelle rechtspolitische Auseinandersetzung um eine Reform des Abstammungsrechts folgt daraus, dass die rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung unabhängig vom Geschlecht der Eltern und der Zeugungsart ermöglicht werden muss.
Die Autorinnen haben für eine Zwei-Mütter-Familie Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erhoben (Az. 1 BvR 2167/22). Der Beitrag basiert auf der darin vertretenen Argumentation.