Das Bundesverwaltungsgericht hat im Mai 2022 entschieden, dass eine Soldatin mit repräsentativer Funktion innerhalb der Bundeswehr zu besonderer Zurückhaltung bei der Nutzung von Online-Datingplattformen verpflichtet sei. Prof. Dr. Valentiner ordnet die Entscheidung in NZWehrr 2023, S. 18-26 verfassungsrechtlich mit Blick auf das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und die Diskriminierungsverbote als bedenklich ein.
Aufsatz zur wehrrechtlichen Wohlverhaltenspflicht in der NZWehrr erschienen
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