Publikation: Die Ersatzlieferung durch refurbished goods - Zugleich ein Beitrag zur Möglichkeit der ökologischen Auslegung des europäischen Kaufrechts

Die Nachhaltigkeit beziehungsweise der Green Deal ist eines der zentralen Ziele von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Eine Säule soll dabei insbesondere die Schaffung eines "neuen" Rechts auf Reparatur, welches sich nunmehr in einem Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission findet. Verbraucher sollen dadurch befähigt werden, auf einfachere und kostengünstigere Art Waren zu reparieren, anstatt sie überhastet wegzuwerfen. Die Reparatur von technisch noch instandsetzbaren Produkten soll für Verbraucher zur bevorzugten Wahl werden, selbst wenn die gesetzliche Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen ist. Im Rahmen des Richtlinienvorschlags wird ebenfalls eine verstärkte Verantwortung der Hersteller angestrebt. Diese sind insbesondere aufgefordert, nachhaltigere Geschäftsmodelle zu entwickeln. Die Initiative der EU-Kommission zielt darauf ab, die steigende Nachfrage nach Reparaturen dazu zu nutzen, den Reparatursektor insgesamt aufzuwerten.

Zugleich findet sich in dem Vorschlag auch eine (kleine) Änderung des bestehenden europäischen Kaufrechts. Demnach soll der Verkäufer in jenen Fällen, in denen die Kosten für die Ersatzlieferung mindestens den Nachbesserungskosten entsprechen, zur Reparatur verpflichtet werden. Tatsächlich gestaltet sich das europäische Kaufrecht nämlich gegenwärtig alles andere als Nachhaltig. Vielmehr finden die Verbraucher im Falle der Mangelhaftigkeit einer Ware wesentlich mehr Anreize für deren gänzlichen Austausch als für eine Reparatur. Dies führt aber zu einer äußerst ressourcenintensiven Erfüllung der Gewährleistungspflichten.

Prof. Schwamberger hat in seinem Beitrag versucht, eine nachhaltigere Lösung nach dem bestehenden Recht zu erzielen. Seiner Ansicht kann eine Ersatzlieferung nämlich durchaus durch gewisse Arten von refurbished goods erfolgen. Dies begründete er nicht nur mit einem Vergleich zur Nachbesserung, sondern auch mithilfe einer ökologischen Auslegung unter Zuhilfenahme des europäischen Primärrechts, also insbesondere des Green Deal.


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