Publikation: Der duale Rechtsschutz nach Art. 77 DSGVO auf dem Prüfstand

In der Entscheidung hat der EuGH erstmals zum dualen Rechtsschutz nach Art, 77 DSGVO und zum in der VO fehlenden BIndungswirkung zwischen zivil- und verwaltungsbehördlichen Entscheidungen ausgeführt, dass es den Mitgliedstaaten obliege, "die Modalitäten des Zusammenspiels dieser Rechtsbehelfe zu regeln, um die Wirksamkeit des Schutzes der durch diese Verordnung garantierten Rechte, die gleichmäßige und einheitliche Anwendung ihrer Bestimmungen sowie das in Art. 47 der Charta niedergelegte Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei einem Gericht zu gewährleisten." Hierzu merkt Prof. Schwamberger insbesondere an, dass die Ausführungen des EuGH wohl nicht überschätzt werden dürfen und durch die Entscheidung wohl keine Möglichkeit für einen unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch eröffnet ist.


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