Publikation: Vertragsrecht im Handbuch Metaverse

Das Metaverse bezeichnet im wesentlichen virtuelle Räume und Realitäten. Der Begriff wurde vom Facebook-CEO Mark Zuckerberg geprägt, welches den Begriff "Meta" mit "Universe" kombinierte. Die Bedeutung der virtuellen Welten wurde jüngst auch von der Europäischen Kommission erkannt welche hierzu eine Strategie angenommen "um den nächsten technologischen Wandel zu steuern und ein offenes, sicheres, vertrauenswürdiges, faires und inklusives digitales Umfeld für EU-Bürger, Unternehmen und öffentliche Verwaltungen zu gewährleisten."

Im Zusammenhang mit virtuellen Welten stellen sich vor allem aufgrund der zum Teil auch durchaus neuen Technologien viele Rechtsfragen, welche im Handbuch von Steege/Chibanguza behandelt werden. Prof. Schwamberger widmete sich darin dem allgemeinen Vertragsrecht und dabei den Vertragstypologien sowie den zentralen Fragen der Rechte der Nutzer bei Mängel sowie der Möglichkeit der Kündigung. Diese erörtert Prof. Schwamberger in zwei Rechtsverhältnissen: Einerseits im Nutzungsverhältnis zwischen Anbieter und Nutzer und andererseits im Erwerbsverhältnis zwischen Nutzer und Anbieter oder zwischen mehreren Nutzern.


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