Pulikation: Das urheberrechtliche Zweitverwertungsrecht: § 37a öUrhG und § 38 Abs 4 dUrhG im Vergleich

Zweitverwertungsrechte ermöglichen Autoren, einen bereits in einem Fachmedium veröffentlichten Beitrag ein zweites Mal zu veröffentlichen. Dabei müssen die Regelungen einerseits die Interessen der Autoren an der Zweitverwertung und andererseits jene der Verlage an der Monetarisierung ihrer Tätigkeit berücksichtigen. Im österreichischen Urheberrechtsgesetz (öUrhG) wurde die Zweitverwertung in § 37a geregelt. Diese Bestimmung orientiert sich am deutschen Vorbild, § 38 Abs 4 deutsches Urheberrechtsgesetz (dUrhG). In dem Beitrag widmet sich Prof. Schwamberger drei zentralen Unterschieden der beiden Regelungen.

 

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