Die von Ass.-Prof. Dipli.-Ing Dr. Lukas Klever, LL.M. (Cantab.) organisierte Tagung stand unter dem Generalthema "Rechtsdurchsetzung im digitalen Raum". In seinem Vortrag widmete sich Prof. Schwamberger zunächst seinem Verständnis von Datenrechten und ging anschließend auf die Definitionen des Datenvermittlers bzw den entsprechenden Anwendungsbereich des Data Governance Acts ein. Schließlich formulierte Schwamberger, dass die gegenwärtige Rechtslage die Geltendmachung von Datenrechten nicht wirklich fördert. Vielmehr führen die zusätzlichen Erfordernisse des Data Governance Acts im Hinblick auf die Anmeldung und die Erbringung von Datenvermittlungsdiensten dazu, dass sich diese nicht wirklich etablieren werden. Außerdem bestehen für die betroffenen und natürlichen Personen welchen ein Datenrecht zukommt oftmals wenig Anreize, vor allem Datenzugangs und -portabilitätsansprüche geltend zu machen. Alldies steht einer Rechtsdurchsetzung im digitalen Raum - jedenfalls im Hinblick auf Datenrechte - entgegen.
Vortrag: Die Rolle von Datenvermittlungsdiensten bei der Geltendmachung von Datenrechten
Zurück zu allen Meldungen