Zugelassene Hilfsmittel bei Prüfungen

 

Erlaubte Hilfsmittel sind: Normtexte jeder Art (in der Klausur zur Rechtstheorie auch die dort ausgegebene "Normenliste") und Markierungen in diesen Texten, die allein der Hervorhebung dienen, z. B. Anstreichungen mit Leuchtmarkern, Unterstreichungen, Randstriche, Büroklammern und Klebezettel ohne Text
 

Nicht erlaubt sind: handschriftliche Anmerkungen und systematische Unterstreichungen/Markierungen