Institut für Arbeitsrecht an der Universität Rostock e.V.

Herzlich willkommen!

Das Institut für Arbeitsrecht wurde Anfang April 2001 gegründet. Es ist das einzige Institut dieser Art im norddeutschen Raum. Es wird getragen vom „Verein zur Förderung des Instituts für Arbeitsrecht an der Universität Rostock e.V.“, kurz: „Institut für Arbeitsrecht e.V.“. Der Verein hat derzeit knapp 40 Mitglieder. Neben Einzelpersonen aus den Bereichen Justiz, Universität und Wirtschaft zählen auch Einzelgewerkschaften und Arbeitgeberverbände sowie überwiegend Rechtsanwaltskanzleien zu den Mitgliedern.

Der Trägerverein des Instituts für Arbeitsrecht verfolgt den Zweck, Forschung und Lehre auf dem Gebiet des Arbeitsrechts zu betreiben und zu fördern. Seit seiner Gründung wirkt der Verein über seine Veranstaltungen mit Erfolg dahin, durch die Einbindung von Universitätsprofessoren, Rechtsanwälten, Arbeitsrichtern und Verbandsjuristen die Verbindung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften einerseits und der universitären Wissenschaft andererseits enger zu gestalten, um so einen regen Wissenstransfer und die gegenseitige Durchdringung von Theorie und Praxis zu gewährleisten. Darüber hinaus setzt sich der Verein für die Anerkennung des Instituts für Arbeitsrecht als wissenschaftliche Einrichtung an der Juristischen Fakultät der Universität Rostock ein.

Das Institut für Arbeitsrecht e.V. richtet jährlich einen Arbeitsrechtstag in Rostock aus und lädt regelmäßig zu Arbeitsrechtsabenden ein. Diese Veranstaltungen werden von der Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsveranstaltungen für Fachanwälte für Arbeitsrecht anerkannt.

Institut für Arbeitsrecht e.V.

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