Überblick

Die Juristische Fakultät bietet mit „Good Governance“ einen innovativen juristischen Studiengang an, der mit dem Bachelor of Laws (LL.B.) nach 8 Semestern abgeschlossen wird. Kombiniert mit Grundlagen aus Wirtschaft, Philosophie, Soziologie und Politik erlaubt es „Good Governance“, juristisches Fachwissen mit wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Ansätzen zu verbinden und so AbsolventInnen auszubilden, die auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich bestehen.

Eine Weiterqualifizierung ist mit dem einjährigen Master of Laws „Good Governance – Rechtsgestaltung“ (LL.M.) möglich. Da die Juristischen Prüfungsleistungen des LL.B.-Studiums in Staatsexamensstudiengängen anderer Juristischer Fakultäten üblicherweise anerkannt werden, können Sie sich nach Ihrem LL.B.-Abschluss auch durch ein Anschlussstudium an einer anderen Juristischen Fakultät zum Staatsexamensjuristen ausbilden lassen, wofür im günstigsten Fall zwei bis drei weitere Semester ausreichen können.

Weitere Informationen zu unseren Studiengängen und zum Studium an der Universität Rostock finden Sie hier auf dieser Seite und auf den anderen Seiten der Rubrik Studienangebot.

 

LL.B. Good Governance - Wirtschaft, Gesellschaft, Recht

 

Abschluss

Bachelor of Laws (LL.B.)

  

Studienform

Grundständiges juristisches (Präsenz-)Studium mit interdisziplinärer Ausrichtung auf Wirtschafts-, Geistes- und Sozialwissenschaften

  

Regelstudienzeit

8 Semester

Studienbeginn: Immer zum Wintersemester (1.10.)

  

Studienfelder

Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaften

  

Formale Voraussetzungen

Abitur bzw. andere Hochschulzugangsberechtigung

  

  

Weiterführende Studienmöglichkeiten an der Universität Rostock

Master of Laws (LL.M.)

LL.M. Good Governance - Rechtsgestaltung

 

Abschluss

Master of Laws (LL.M.)

  

Studienform

Ergänzendes Studium zur Vertiefung rechtsgestaltender Kompetenzen

  

 

Regelstudienzeit

2 Semester

Studienbeginn: Immer zum Wintersemester (1.10.)

  

Studienfelder

Rechtswissenschaften

  

Formale Voraussetzungen

Juristischer Bachelorabschluss (8 Semester bzw. 240 ECTS) oder das erste juristische Staatsexamen