Birgit Peters, Jun.-Prof. an der JUF, hat bei der DFG Mittel aus dem Bereich „Wissenschaftliche Netzwerke“ für das Projekt SustaiNET: Nachhaltigkeit durch Partizipation? Internationale, Europäische und rechtsvergleichende Perspektiven eingeworben.

Birgit Peters, Juniorprofessorin an der Juristischen Fakultät, hat bei der Deutschen Forschungsgesellschaft Mittel aus dem Bereich „Wissenschaftliche Netzwerke“ für das Projekt SustaiNET: Nachhaltigkeit durch Partizipation? Internationale, Europäische und rechtsvergleichende Perspektiven eingeworben.

SustaiNET ist ein Netzwerk jüngerer Forscher*innen aus Deutschland, Italien und Norwegen. Das Projekt wird sich im Zeitraum von Juli 2019-2021 mit der folgenden Fragestellung befassen: „Nachhaltigkeit“ und „Partizipation“ bilden aktuell zwar das – politische wie auch rechtliche – Allheilmittel für alle Umweltprobleme: Vom Klimawandel über den technischen Immissionsschutz bis hin zu Städteplanungsfragen. Ihre spezifisch rechtlichen Eigenarten, einschließlich ihrer Verbindung wurden dennoch bislang wenig untersucht.

Dies gilt vor allem für ihre dogmatische Einbettung, wie auch die mit ihnen verbundenen, konkreten Ge- oder Verbote. Die Verbindung beider Konzepte geht zwar aus vielen umweltrechtlichen Vorschriften hervor. Doch gilt es z.B. zu erkunden, ob Partizipation als Instrument zur Erfüllung von Nachhaltigkeit zu verstehen ist. Fraglich ist auch, ob Beteiligung die Realisierung von Nachhaltigkeit nicht sogar behindern kann. SustaiNET widmet sich diesen rechtlichen Besonderheiten der Konzepte von Nachhaltigkeit und Partizipation, sowie ihrer Verbindung.
Dabei folgt es einem induktiven, funktionalrechtsvergleichenden Ansatz. Ausgangspunkt ist eine vergleichende Analyse der Verbindung und Verwendung der Rechtskonzepte in konkreten Referenzgebieten (z.B. im Lebensmittelrecht, im öffentlichen Wirtschaftsrecht, oder Umweltverwaltungsrecht), in denen
Nachhaltigkeitserwägungen bereits von jeher bzw. erst neuerlich eine Rolle spielen oder zu spielen beginnen.

Ziel des Netzwerkes ist

  • Bedeutung, Inhalt und insbesondere die Beziehung der beiden Konzepte über den allgemeinsprachlichen Gebrauch zu erhellen,
  • die spezifische Bedeutung im rechtlichen Kontext in Abgrenzung zu anderen Fachdisziplinen (Politikwissenschaften, Philosophie, Soziologie, Ökonomie) zu bestimmen und
  • sich möglicherweise daraus ergebende rechtliche Verpflichtungen des Staates, der Behörden oder auch privater Akteure zu identifizieren.

Die resultierende Publikation soll so zur Entwicklung eines rechtlichen Vokabulars im Themenfeld Nachhaltigkeit und Partizipation beitragen und weitere Forschungsperspektiven eröffnen.

 


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