Publikation in der Zeitschrift MultiMedia und Recht (MMR)

Datenüberlassungsverträge sind oftmals von Machtgefällen zwischen den beteiligten Akteuren geprägt.  Dies wurde auf europäischer Ebene bereits früh erkannt.  Im Data Act setzt der europäische Gesetzgeber diesem Machtgefälle nun insbesondere die Klauselkontrolle in Art. 13 entgegen. Eine solche ist auf europäische Ebene keinesfalls neu, sondern findet sich eine Klauselkontrolle für B2C-Verträge in der Klausel-RL und für B2B Verträge in der Zahlungsverzugsrichtlinie; angedacht war sie außerdem im mittlerweile zurückgenommenen Vorschlag für ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht (GEK) . Die Klausel-RL und das GEK dürften an einigen Stellen als Blaupause für Art. 13 gedient haben.

Im Beitrag untersucht Prof. Schwamberger werden ausgewählte Problemstellungen hinsichtlich des Anwendungsbereichs, der Beurteilung der Missbräuchlichkeit, sowie der Durchsetzung von Verstößen gegen Art. 13. Eine wesentliche ausführlichere Bearbeitung leistet Prof. Schwamberger in der derzeit in Bearbeitung befindlichen Kommentierung des Art. 13, welche im Bomhard/Schmidt-Kessel im Sommer 2024 beim Verlag C.H. Beck erscheinen wird.


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