Annemarie und Hans-Günter Hoppe-Stiftung

Hans-Günter Hoppe (1922–2000) war ein deutscher FDP-Politiker. Er war von 1963 bis 1971 Finanz- und Justizsenator in Berlin und von 1975 bis 1987 stellvertretender FDP-Fraktionsvorsitzender im Deutschen Bundestag. Nach seinem Tod gründete seine Ehefrau Annemarie Hoppe im Jahr 2001 die Annemarie und Hans-Günter Hoppe-Stiftung an der Universität Rostock. In Zusammenarbeit mit der Juristischen Fakultät fördert die Stiftung Studium, Lehre und Forschung.

Der Stiftungszweck ermöglicht im Rahmen der verfügbaren Gelder alle Förderungen von Studium, Lehre und Forschung, die nicht schon zu den Aufgaben der Universität selbst gehören. In den letzten Jahren sind das insbesondere gewesen:

  • Das Hoppe-Stipendium wird jährlich für zwei Semester vergeben an Studierende, die im Bachelor-Studiengang der Fakultät überdurchschnittliche Leistungen erbracht haben und sich sozial engagieren.
  • Der Hoppe-Dissertationspreis wird jährlich für die beste oder die besten Dissertationen an der Fakultät vergeben.
  • Finanzielle Unterstützungen erleichtern Studierenden die Teilnahme an Exkursionen, Moot Courts und ähnlichen Veranstaltungen, für die z. B. Reisekosten und Teilnahmegebühren anfallen.

 Dem Vergaberat der Stiftung gehören zur Zeit an:

  • Herr Vors. Richter am Landgericht a. D. Hansgeorg Bräutigam, Berlin,
  • Herr Jörg Müller-Daehn, Berlin, und
  • der Dekan der Juristischen Fakultät.

Der Vergaberat trifft sich einmal jährlich im Herbst und entscheidet über die Verwendung der Stiftungsgelder im Folgejahr.

Informationen zu den Förderungen, insbesondere zum Hoppe-Stipendium und zum Hoppe-Dissertationspreis (Ausschreibung, Vergabe), finden Sie in der Rubrik "Aktuelles" der Fakultät.

 

Wer war Hans-Günter Hoppe?

Hans-Günter Hoppe, ein gebürtiger Stettiner und gelernter Berliner, studierte nach seiner »Selbstentlassung« aus französischer Kriegsgefangenschaft ab 1947 Rechts- und Staatswissenschaften an der Universität Rostock, weil er nicht mehr nach Stettin zurück konnte. 1946 wurde er Mitglied der Liberal-Demokratischen Partei Deutschlands (LDP), Hochschulreferent des Landesverbandes Mecklenburg und Mitglied im Studentenrat der Universität Rostock für die Juristische Fakultät, wo er die Stettiner Pharmaziestudentin Annemarie, seine spätere Frau, kennenlernte. Rostock nannte er deshalb seinen »Glücksfall«.

1949 drohte seine Verhaftung durch die Sowjetische Militäradministration wegen »Aufwiegelung« der Studenten gegen das SED-Regime. Dass er nicht verhaftet wurde, verdankte er der Sekretärin des damaligen Rektors, die ihm mitteilte, dass zwei russische Soldaten im Rektorat erschienen waren und die Personalakte des Studenten Günter »Koppe« verlangt hätten, sie hätte sich auf die Suche begeben und den Soldaten eröffnet, dass es einen Studenten Günter Koppe nicht gäbe. Es war klar, wen sie gesucht hatten. Dank dieser Gradlinigkeit und Fürsorge konnte Hans-Günter Hoppe mit seiner späteren Frau rechtzeitig nach Berlin-West fliehen.

Die Stiftung entsprach dem Willen, Dank zu sagen – aus dem Gefühl, dieser rettenden Tat sein Leben zu verdanken. Weil Krankheit und Tod die Umsetzung der Stiftungsidee verzögerten, hat seine Frau den gemeinsam mit ihrem Mann entwickelten Gedanken in die Tat umgesetzt. Im August 2017 ist auch Annemarie Hoppe verstorben.

In Berlin studierte Hans-Günter Hoppe seit dem WS 1949/1950 weiter an der Freien Universität Berlin (FU), machte 1951 die erste juristische Staatsprüfung und 1955 das Assessorexamen. Von 1951 bis 1955 arbeitete er als wissenschaftlicher Assistent an der Juristischen Fakultät, danach als leitender Beamter in der Universitätsverwaltung, zuletzt als Universitätsdirektor der FU Berlin.

In Berlin wurde Hans-Günter Hoppe Mitglied der FDP. Von 1961 bis 1971 war er stellvertretender Landesvorsitzender der Berliner FDP und Mitglied des FDP-Bundesvorstandes. Von 1977 bis 1987 war er Vertreter der FDP-Bundestagsfraktion im Präsidium der FDP.

Dem Berliner Abgeordnetenhaus gehörte er von 1952 bis 1959 und von 1963 bis 1973 an. Von 1955 bis 1959 und von 1971 bis 1973 war er auch Vizepräsident des Abgeordnetenhauses. In zwei SPD/FDP-Koalitionen war Hans-Günter Hoppe von 1963 bis 1967 Finanzsenator und von 1967 bis 1971 Justizsenator von Berlin. 1972 wechselte er in die Bundespolitik und gehörte als Berliner Abgeordneter bis 1990 dem Deutschen Bundestag an. Er war Mitglied des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen. Von 1975 bis 1987 war er stellvertretender FDP-Fraktionsvorsitzender. Er unterstützte die Entspannungspolitik der SPD/FDP-Koalition und warnte vor den Wachstumstendenzen öffentlicher Haushalte. Seine gesamte politische Arbeit war von seinem Berlin- und Deutschland-Engagement geprägt.

Hans-Günter Hoppe gehörte dem Verwaltungsrat der Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank Bonn und dem Kuratorium der Deutschen Stiftung für Internationale Entwicklung (DSE) an. Bis 1998 war er stellvertretender DSE-Präsident.