Publikation: Ist der E-Scooter ein Fahrrad?

E-Bikes und E-Scooter sind Teil des modernen Straßenbildes geworden. Sie ermöglichen eine leise und rasche Fortbewegung ohne Einsatz von Muskelkraft und stehen in Agilität und Beschleunigungsvermögen manchem Kraftrad um nichts nach. Während der Gesetzgeber mit § 88b StVO zwar eine für E-Scooter einschlägige Norm geschaffen hat, sind bereits grundlegende Fragen ungeklärt. So etwa, ob es sich bei E-Scootern überhaupt um "Fahrzeuge" iSd StVO handelt und die Fahrenden damit bei Trunkenheit nach den allgemeinen Bestimmungen abgestraft werden können. Darüber hinaus ist die Fahrzeugeigenschaft auch für die Qualifikation als "Fahrrad" iSd § 2 Abs 1 Z 22 StVO maßgeblich und folglich auch für sich daraus ergebenden Rechtsfolgen; etwa die (Un)Möglichkeit des gemeinsam Fahrens (§ 65 Abs 3 StVO). Diese und noch weitere Fragen, etwa bzgl des Umfang des Verweises in § 88b Abs 2 StVO, versuchte Prof. Schwamberger einer Klärung zuzuführen.


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