Workshop: Organisation and Design of Collective Redress in Europe

Obwohl die Verbandsklagenrichtlinie (EU) 2020/1828 in den Mitgliedstaaten bis zum 25. Dezember 2022 umgesetzt werden sollen hätte, sind diesem Aufruf bis jetzt noch nicht alle MItgliedstaaten nachgekommen. Dies veranlasste die Europäische Kommission im Jänner 2023 dazu, den ersten Schritt in Richtung Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten und die Mitgliedstaaten binnen zwei Monaten zu einer Stellungnahme aufzufordern. Am 16. Feburar wurde schließlich der deutsche Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG veröffentlicht.

In seinem Eingangsstatement stellte Prof. Schwamberger kurz den Referentenentwurf vor und ging insbesondere auf den gegenüber der Richtlinie erweiterten Anwendungsbereich ein. Anders als die Verbandsklagenrichtlinie, soll das mit dem Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz neu eingeführte Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz kollektive Rechtsschutzmaßnahmen nicht nur bei Verletzung ausgewählter Rechtsakte ermöglichen, sondern bei sämtlichen Rechtsstreiten anwendbar sein. Außerdem ist der Anwendungsbereich nicht nur auf Verbraucher beschränkt, sondern sind kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 10 Millionen Euro im Rahmen des Gesetzes den Verbrauchern gleichgestellt.

Im Rahmen des Workshops wurden die vorhandenen oder fehlenden Umsetzungsgesetze zur Richtlinie diskutiert und dabei ein Fokus auf die Wahl eines opt-in oder opt-out Mechanismus, die Finanzierung der kollektiven Rechtsschutzmaßnahmen, sowie die Rolle der Verbraucher im Verfahren, gelegt.


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