Wer im Sommersemester 2017 den BA-Studiengang erfolgreich (240 LP) abschließt, kann sich ab 1.8.2017 bis 30.9.2017 in den Masterstudiengang umschreiben. Dafür ist das beigefügte Formular im Prüfungsamt (Raum 212b Haus 3) abzugeben. Kandidaten, die den BA-Studiengang mit der Gesamtnote 2,7 und besser abschließen, erhalten einen Studienplatz. Wer diese Note nicht erreicht, muss neben dem Formular ein Motivationsschreiben einreichen. Der Prüfungsausschuss berät Anfang Oktober über diese Anträge, da erst am 30.9.2017 Bewerbungsschluss ist.
Umschreibung in den Masterstudiengang „Good Governance – Rechtsgestaltung“
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