Verleihung des Titels „Diplom-Jurist/in“

Gemäß der Ordnung zur Verleihung des Hochschulgrades „Diplom-Juristin“ oder „Diplom-Jurist“ der Universität Rostock vom 13.11.2003 (Amtliche Bekanntmachungen der Universität Nr. 10 vom 29.04.2004) kann nach Inkrafttreten der Gebührenordnung der Antrag auf Verleihung des Akademischen Grades gestellt werden.

  1. Der Antrag auf Verleihung ist schriftlich beim Dekan der Juristischen Fakultät zu stellen. Zur Antragstellung berechtigt ist, werbeim Landesjustizprüfungsamt Mecklenburg-Vorpommern die Erste Juristische Staatsprüfung bestanden hat,

  2. unmittelbar vor dem Antrag auf Zulassung zur bestandenen Prüfung an der Universität Rostock im Fach Rechtswissenschaft eingeschrieben war und

  3. nirgends einen vergleichbaren Hochschulgrad, der auf Grund der Ersten Juristischen Staatsprüfung verliehen wird, erworben und beantragt hat.

Berechtigte stellen schriftlich einen Antrag auf Verleihung beim Dekan der Juristischen Fakultät und fügen zum Nachweis der Berechtigung folgende Unterlagen hinzu:

  1. eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die Erste Juristische Staatsprüfung oder eine vorläufige Bescheinigung über das Bestehen,

  2. eine beglaubigte Kopie

    a) des Bescheides über die Zulassung zur bestandenen Ersten Juristischen Staatsprüfung und

    b) der Immatrikulationsbescheinigung der Universität Rostock für das Semester, in dem der Berechtigte die Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung beantragt hat, sowie

  3. die Versicherung an Eides statt, nirgends einen vergleichbaren Hochschulgrad, der auf Grund der Ersten Juristischen Staatsprüfung verliehen wird, erworben oder beantragt zu haben.

  4. den Einzahlungsbeleg über die Gebühr in Höhe von 50,00 Euro auf das Konto mit der IBAN DE 26 1300 0000 0014 0015 18 ,BIC MARKDEF1130, Bankname: Deutsche Bundesbank Filiale Rostock beim Verwendungszweck unbedingt das Kassenzeichen angeben: 7116041005308.

    Es werden nur vollständige Anträge bearbeitet!