Forschungsschwerpunkte

Die Forschungsschwerpunkte im Internationalen Recht (das im deutschen Sprachgebrauch häufig auch als „Völkerrecht“ bezeichnet wird) liegen zum einen auf den theoretischen und auch konstituierenden Grundlagen der modernen Völkerrechtsordnung einschließlich der Verbindungslinien zu den internen Rechtsordnungen der Völkerrechtssubjekte und zum anderen auf besonderen völkerrechtlichen Teilgebieten wie u.a. dem Völkervertragsrecht, dem Recht Internationaler Organisationen, dem Friedenssicherungsrecht (ius contra bellum) und dem Regime internationaler Rechtsräume.

Im Europarecht liegt ein besonderer Schwerpunkt im Verfassungsrecht der Europäischen Union einschließlich seines Verhältnisses zu den mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen. Darüber hinaus sind die völkerrechtlichen Teile des Unionsrechts von besonderem Interesse, u.a. das Außenhandeln der EU und die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik.

Aus den Bereichen des innerstaatlichen öffentlichen Rechts sind u.a. das besondere Außenverfassungsrecht (d.h. die internationalen Bezüge des deutschen Staatsrechts), die dem allgemeinen Verfassungsrecht innewohnenden staatstheoretischen und organisationsrechtlichen Grundentscheidungen, das bundesübergreifend vernetzte Sicherheitsrecht (einschließlich des Rechts der Nachrichtendienste) sowie das (nicht nur gefahrpräventionsrechtlich relevante) Vereinsrecht von besonderem Interesse. Dies schließt jeweils auch die interdisziplinären Bezüge einzelner Themenfelder mit ein, insbesondere aus den Politik- und weiteren Gesellschaftswissenschaften.

Darüber hinaus bildet das Sportrecht als besonderes intradisziplinäres Rechtsphänomen einen weiteren Interessensschwerpunkt der Professur, und zwar in theoretischer und praktischer Hinsicht. Theoretisch lassen sich am Beispiel des Sports die Interdependenzen der sogenannten Rechtsgebiete (insbesondere des öffentlichen und des privaten Rechts) verdeutlichen und mitunter hergebrachte Differenzierungsmerkmale dekonstruieren. In praktischer Hinsicht wirkt sich dies auf die Stellung des monopolistisch organisierten Sportverbandswesens aus, das für sich selbst oft einerseits Privatautonomie und andererseits quasi-staatliche Verbandsgewalt reklamiert und daher als transnationaler bereichsspezifischer Herrschaftsfaktor in verschiedenen Rechtsbeziehungen neu vermessen werden kann.

Diese Gedanken leiten schließlich zur Rechtstheorie über, der als Schwerpunkt der Grundlagenausrichtung der Professur eine hervorgehobene Rolle zukommt. In diesem Rahmen liegt ein Forschungsschwerpunkt auf der formalen Funktionsweise von Recht und Rechtsnormen als solchen. Dies knüpft an die mit der Habilitationsschrift des Professurinhabers entwickelte „Formale Verfassungslehre“ an. Ein weiterer Forschungsschwerpunkt befasst sich mit der Koordinierung verschiedener Rechtsräume, die unterschiedliche Rechtsordnungen auf mehreren Rechtsebenen enthalten können. Dies betrifft u.a. herrschaftsfreie Räume des internationalen Rechts, virtuelle Räume, aber auch bereichsspezifische Räume mit rechtlichen Sonderregimen, wie sie z.B. am Beispiel des Sportverbandsrechts schon umschrieben wurden.