Prof. Dr. Björn Schiffbauer

Werdegang

Björn Schiffbauer studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Passau und Köln. Nach der ersten juristischen Staatsprüfung am Oberlandesgericht Köln war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität zu Köln tätig, wo er schließlich mit einer mehrfach ausgezeichneten völkerrechtlichen Dissertation promoviert wurde.

Anschließend absolvierte er den juristischen Vorbereitungsdienst mit Stationen in Köln, Asunción, Düsseldorf und Lima. Nach der zweiten juristischen Staatsprüfung in Nordrhein-Westfalen war er zunächst Wissenschaftlicher Mitarbeiter am neu gegründeten Institute for International Peace and Security Law der Universität zu Köln. Danach wurde er zum Akademischen Rat am Institut für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht der Universität zu Köln ernannt, habilitierte sich dort schließlich mit einer verfassungstheoretischen Arbeit und erhielt die Lehrbefugnis für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht sowie Rechts- und Verfassungstheorie. Es folgten Professurvertretungen an den Universitäten Freiburg, Marburg, Hagen und Rostock.

Seit 1. Dezember 2022 ist Björn Schiffbauer Inhaber der Professur für Öffentliches Recht, Europäisches und Internationales Recht an der Universität Rostock. Daneben ist er seit Februar 2023 Mitglied in der Interdisziplinären Fakultät (Department „Wissen – Kultur – Transformation“).

Forschungsrahmen

Als grundlagenorientierter Internationalist forscht Björn Schiffbauer in verschiedenen miteinander vernetzten Rechtsräumen, nämlich auf den Gebieten des Völkerrechts, des Europarechts sowie in besonderen Bereichen des innerstaatlichen Rechts wie u.a. dem Verfassungsrecht (mit seinen theoretischen Grundlagen), dem Sicherheitsrecht oder auch dem Sport- und Vereins-(verfassungs-)recht.

Diese im Einzelnen verzweigten Forschungsfelder basieren auf einem ganzheitlichen rechtstheoretischen Ansatz, der Rechtsräume und (so bezeichnete) juristische Teilgebiete nicht als voneinander separierte Bereiche, sondern als über gemeinsame Grundlagen miteinander vernetzte Segmente einer Rechtsordnung betrachtet, die intra- und interdisziplinär anschlussfähig sein können. Einer bestimmten Rechtsordnung immanente, gleichsam „vor die Klammer gezogene“ programmatische Grundlagen bilden dabei das theoretische Fundament für besondere, über bestimmte Merkmale abgegrenzte Teilgebiete. Dies betrifft insbesondere die Verknüpfung zwischen dem internationalen und dem internationalisierten (dann i.d.R. staatlichen) Recht, deren normative Aspekte auf gemeinsamen tatsächlichen Voraussetzungen fußen, darin Wirkung entfalten und sich daher auch ein gemeinsames rechtliches Grundlagenprogramm teilen.

Publikationen

Ein aktuelles Schriftenverzeichnis von Björn Schiffbauer ist hier abrufbar.