Informationen über die Betreuung juristischer Bachelor- und Masterarbeiten

Prof. Schiffbauer kann juristische Abschlussarbeiten – d.h. Bachelor- und Masterarbeiten – betreuen, die in einem thematischen Zusammenhang mit den Forschungsschwerpunkten und Lehrangeboten der Professur für Öffentliches Recht, Europäisches und Internationales Recht stehen. Wenn Sie sich dafür interessieren, Ihre schriftliche Abschlussarbeit hier anzufertigen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

I. Allgemeine Hinweise

II. Vorbereitung und Betreuung vor Themenvergabe

Bis zu einer möglichen Betreuungszusage und Themenvergabe durch Prof. Schiffbauer durchlaufen Sie drei aufeinanderfolgende Schritte: Kontaktaufnahme, Vorbereitungsgespräch, Vertiefungsgespräch.

1. Kontaktaufnahme

  • Bitte wenden Sie sich bei grundsätzlichem Interesse frühzeitig (d.h. mindestens vier Wochen vor dem jeweils durch das Prüfungsamt mitgeteilten Anmeldeschluss) per E-Mail an das Sekretariat von Prof. Schiffbauer (sekretariat-schiffbaueruni-rostockde) mit folgenden Informationen: Angaben zu Ihrer Person, Matrikelnummer, Fachsemester, Übersicht über Ihre bisherigen Studienleistungen, geplanter Zeitpunkt für die Anfertigung der Arbeit, Interessensschwerpunkte.
  • Idealerweise haben Sie schon nähere Vorstellungen zu einem möglichen Thema Ihrer Abschlussarbeit. Vor einer Kontaktaufnahme sollten Sie sich daher schon erste Gedanken gemacht haben über mögliche Themenfelder, Forschungsfragen und den darauf basierenden Zuschnitt Ihrer geplanten Arbeit. Ihre entsprechenden Ideen können Sie gern schon in Ihrer ersten E-Mail mitteilen.

2. Vorbereitungsgespräch

  • Wenn Ihre thematischen Vorstellungen zu den Betätigungsfeldern der Professur passen und es die Betreuungskapazitäten an der Professur erlauben, werden Sie zu einem Vorbereitungsgespräch mit Prof. Schiffbauer (persönlich oder per Zoom) eingeladen. Dieser Termin ist noch nicht als verbindliche Zusage zu verstehen, sondern dient dem Austausch über gegenseitige Erwartungen, die Grundausrichtung Ihrer möglichen Arbeit und das weitere Vorgehen.
  • Im Rahmen des Vorbereitungsgesprächs wird sich herausstellen, ob Prof. Schiffbauer Ihre Arbeit unter den gegebenen Voraussetzungen grundsätzlich betreuen kann. In diesem Fall wird ein weiterer Termin zu einem Vertiefungsgespräch (persönlich oder per Zoom) vereinbart, das kurz vor dem jeweiligen Anmeldeschluss im Semester stattfinden wird.

3. Vertiefungsgespräch und Betreuungszusage

  • Die Grundlage für das Vertiefungsgespräch bildet ein von Ihnen rechtzeitig vorab per E-Mail vorzulegender, konkret ausformulierter Themenvorschlag, der mit einigen Sätzen oder Schlagworten zu dem damit verbundenen Themenzuschnitt ergänzt wird. Diese kurze schriftliche Darstellung soll insbesondere Ihre Ideen zu Ihrer geplanten Abschlussarbeit wiedergeben und den Gang der Bearbeitung überblicksartig erkennen lassen. Zudem besteht für Sie bereits zu diesem Zeitpunkt die freiwillige Option, einen groben Gliederungsentwurf zu Ihrer geplanten Arbeit vorzulegen.
  • Auf Grundlage dieser Kurz-Darstellung werden im Rahmen des Vertiefungsgesprächs die konkrete Themenstellung Ihrer Abschlussarbeit gemeinsam erarbeitet, ein Erwartungshorizont skizziert und – bei erzieltem Einvernehmen – auf dieser Grundlage die Betreuungszusage erteilt. Die Betreuungszusage bezieht sich ausschließlich auf das festgelegte Thema und auf das gegenwärtige Semester.
  • Nach erhaltener Betreuungszusage melden Sie sich beim Prüfungsamt verbindlich zur Abschlussarbeit an. Die Wahrung von Fristen und weiterer formeller Voraussetzungen liegt allein in Ihrem Verantwortungsbereich. Bei Nichterfüllung verfällt die Betreuungszusage.

III. Anforderungen an die Abschlussarbeit

  • Beachten Sie bei der Anfertigung Ihrer Abschlussarbeit unbedingt die Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Universität Rostock!
  • Die Formalia Ihrer Abschlussarbeit müssen wissenschaftlichen Standards entsprechen. Hierzu wird auf die einschlägige Literatur verwiesen. Einen guten Überblick über die erforderlichen Formalia juristischer Arbeiten erhalten Sie etwa u.a. bei Stüber, Zitieren in juristischen Arbeiten, 2. Aufl. 2018 (Online-Dokument: http://www.niederle-media.de/Zitieren.pdf).
  • Darüber hinaus sollte Ihre Abschlussarbeit in einer klaren und verständlichen Sprache verfasst sein, möglichst wenige Rechtschreib- und Grammatikfehler enthalten sowie insgesamt ein einheitliches Erscheinungsbild abgeben.
  • Der inhaltliche Teil (Haupttext) Ihrer Abschlussarbeit soll einen Umfang von 40 Seiten (bei Bachelorarbeiten) bzw. 60 Seiten (bei Masterarbeiten) nicht überschreiten. Verzeichnisse u.ä. werden dabei nicht mitgezählt.
  • Diese Angaben beziehen sich auf ein über ein Textverarbeitungsprogramm einheitlich formatiertes Dokument (auf DIN-A4-Seiten) unter folgenden Vorgaben:
    • für den Haupttext: Schriftart Arial (Blocksatz), Schriftgröße 11, 1,5-facher Zeilenabstand
    • für die Fußnoten: Schriftart Arial (Blocksatz), Schriftgröße 9, einfacher Zeilenabstand
    • Seitenabstände: von oben 2,5 cm; von unten 2,0 cm; von links 2,5 cm; von rechts 2,5 cm
    • Eine diese Vorgaben berücksichtigende Vorlage im Word-Format können Sie hier herunterladen. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, diese zu nutzen.

IV. Anfertigung und Abschluss der Bearbeitung

Den Einstieg in eine erfolgreiche Bearbeitung jeder Abschlussarbeit erleichtern Ihnen die im Rahmen des Vertiefungsgesprächs besprochene Kurz-Darstellung sowie der gemeinsam skizzierte Erwartungshorizont. Sodann ist zu differenzieren:

1. Bachelorarbeiten

  • Während der Anfertigung von Bachelorarbeiten sind sog. Konsultationen vorgesehen. Konsultationen bestehen bei von Prof. Schiffbauer betreuten Bachelorarbeiten zum einen aus einem freiwilligen Besprechungstermin, in dessen Rahmen Sie die Gelegenheit haben, insbesondere die Themen und Methoden Ihrer anzufertigenden Bachelorarbeit vorzustellen sowie ggf. eine Gliederung und ein rechtzeitig vorab eingereichtes Exposé zu diskutieren. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Eigenständigkeit Ihrer Bearbeitung erhalten bleiben muss. Bei Bedarf, der zuvor schlüssig darzulegen ist, kann danach ein weiterer Besprechungstermin stattfinden.
  • Zum anderen bestehen die Konsultationen aus einem verpflichtenden Konsultationsseminar, das grundsätzlich während des letzten Drittels der Bearbeitungszeit stattfindet und dessen Termin rechtzeitig bekanntgegeben wird. In diesem Rahmen sollen Sie das Thema und die bis dahin erarbeiteten Ergebnisse Ihrer Bearbeitung vor anderen Studierenden und Prof. Schiffbauer – ggf. auch gemeinsam mit anderen Betreuerinnen und Betreuern von Bachelorarbeiten – im Rahmen eines 15-minutügen Vortrags vorstellen. Im Anschluss besteht Gelegenheit zur Diskussion im Plenum.

2. Masterarbeiten

  • Während der Anfertigung von Masterarbeiten sind Konsultationen – anders als bei Bachelorarbeiten – gemäß den einschlägigen Prüfungsordnungen nicht vorgesehen. Eine Masterarbeit gilt als Abschlussarbeit für Fortgeschrittene, bei der insbesondere auf die Erfahrungen aus der Bachelorarbeit zurückgegriffen werden kann und soll. Daher steht hier – auch gemäß den einschlägigen Prüfungsordnungen – die Selbständigkeit der wissenschaftlichen Leistung im Vordergrund. Die Betreuung nach Themenausgabe beschränkt sich infolgedessen darauf, Sie auf eigenen Wunsch vor offenkundigen Fehlentwicklungen und Missverständnissen zu bewahren. Zu diesem Zweck biete ich auf Anfrage einmalig einen Besprechungstermin an, in dessen Rahmen Sie die Gelegenheit haben, Ihre bisherigen Vorstellungen über die Bearbeitung mündlich vorzutragen und dazu Fragen zu stellen.
  • Darüber hinaus wird eine Masterarbeit während der Anfertigungsphase nicht begleitet. Stattdessen findet danach ein Kolloquium statt, in dessen Rahmen Sie die wesentlichen Ergebnisse Ihrer Arbeit (nicht länger als 20 Minuten) vortragen und danach an einer ca. 40-minütigen Diskussion teilnehmen.